Bankverbindung (für Spenden)
Konto 1077562 bei der
Volksbank Halle, BLZ 800 937 84
Eingetragen im Vereinsregister beim Amtsgericht Halle (Saale)
Vorstand (V.i.S.d.P.)
Johannes Brenner (Vorsitzender) Floris Engelsman(1. Stellvertreter) Nina Hesse (2. Stellvertreterin)
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DES VERANSTALTERS
Mit dem Erwerb dieser Eintrittskarte anerkennt der Erwerber und Eintrittskarteninhaber die nachfolgenden Vertragsbedingungen des Veranstalters.
Kindern unter 6 Jahren ist der Zutritt auch in Begleitung eines Erziehungsberechtigten verboten. Zu der Veranstaltung dürfen Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 14 Jahren nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten eingelassen werden.
Bei derartigen Veranstaltungen kann aufgrund der Lautstärke Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen.
Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.
Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, Plastikkanistern, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln sowie Waffen ist generell untersagt. Bei Nichtbeachtung erfolgt Verweis aus dem Veranstaltungsgelände. Bei Einlass findet eine Sicherheitskontrolle statt. Der Ordnungsdienst ist angewiesen, Leibesvisitationen vorzunehmen.
Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund (gegen Rückerstattung des Nennwertes der Eintrittskarte) zu verwehren, bleibt vorbehalten.
Bei Verlassen des Veranstaltungsgeländes verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit.
Vertragliche Beziehungen kommen durch den Erwerb der Eintrittskarte ausschließlich zwischen dem Erwerber und dem Inhaber der Eintrittskarte und dem Veranstalter zustande.
Zurücknahme der Eintrittskarte nur bei Absage der Veranstaltung. Es wird nur der Nennwert der Eintrittskarte erstattet.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und / oder terminlich zu verlegen. Rückerstattungsanspruch aus oben genanntem Grund auf den Nennwert der Eintrittskarte besteht nur bis zum Veranstaltungstermin.
Beim Parken beachten Sie bitte die Hinweise der Ordnungskräfte. Bitte benutzen Sie die öffentlichen Verkehrsmittel.
Der Besitzer der Eintrittskarte parkt sein Fahrzeug auf eigene Gefahr.
Der Veranstalter ist nicht für verlorengegangene oder gestohlene Sachen verantwortlich.
Der Erwerb von Eintrittskarten zwecks Weiterverkauf ist generell untersagt.
Kaufen Sie Ihre Eintrittskarte nur an den bekannten Vorverkaufsstellen.